Literarische und grafische Rechte an Bond

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Hallo! Hätte da mal eine Frage in Bezug auf Rechte bei Fanarbeiten. Kann man diese einfach auf seiner Homepage online stellen und als Referenzen angeben? Zum Beispiel selbstgemachte Plakate oder Trailer, bzw. Kurzgeschichten und Drehbuchentwürfe? Oder kann man da Stress kriegen? Und wie sieht es aus, wenn man Kurzgeschichten, in denen Bond vorkommt, in einem Sammelband veröffentlichen will?

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Hallo M.,

sobald sich der Verdacht erhärtet, dass mit einer Veröffentlichung - in welcher Form auch immer - sich parallel Geldeinnahmen ergeben (können), bei denen in irgendeiner Form gegen Copyright-Rechte von Danjaq oder der Fleming-Erbengemeinschaft verstossen worden ist und welche von diesen nicht abgesegnet und autorisiert sind, kann sehr schnell Ärger ins Haus stehen. Dies gilt jetzt nicht nur beim Thema "Bond" sondern wird beispielsweise genauso hart von George Lucas für seine Franchises geahndet.

Wer quasi mit solchen Referenzunterlagen punkten - sprich sich verkaufen möchte und damit einen Vorteil gegenüber anderen erlangen kann - muss daher in beruflicher Hinsicht nicht automatisch einen guten Schnitt machen, da eher eigene kreative Ideen gefragt sind als diese Form von "Nachahmungstaten". Dies dürfte Dir als freischaffender Kreativer bekannt sein.
Selbstgemachte Bondfan-Plakate, die beispielsweise auf Fotomaterial aus den Filmen zurückgreifen, die nicht aus dem Fundus einer unabhängigen (World Press)-Stelle stammen, dürfen im Internet solange veröffentlicht werden, wie der "kreative" Urheber damit keinen Cent verdient. Sobald diese in Druck gehen und der Nachweis einer vollständigen Verschenkung fehlt, sind überzogene Anwaltforderungen von Seiten des Gesetzgebers möglich. Bekannt ist beispielsweise die Umarbeitung eines in Australien entstandenen Fanprojektes des "Never say never again"-Films vor einigen Jahren, welcher relativ professional mit fremder Filmmusik aus der offiziellen Bondreihe umgesetzt unterlegt war und in versierten Fan-Kreisen kursierte. Der DVD-Rohling selbst durfte von der Person nicht verkauft werden und wäre einer der betroffenen Komponisten gegen diese Arbeit vorgegangen, wäre diese Fanarbeit sofort aus dem Verkehr zu ziehen gewesen, falls dies nicht auch irgendwann erfolgt ist.
Dagegen musste die auf dem kommerziellen Markt agierende Firma Criterion Anfang der Neunziger ihre gefertigten amerikanischen Laserdiscs zu den ersten drei offiziellen Bond-Filmen wieder aus dem Verkehr ziehen, da diese einen separaten Musiktrack enthielten, der von Seiten John Barrys nicht genehmigt gewesen war. Ähnliches Ungemach entstand bei der Erstfassung von "The living daylights" auf DVD, als Sam Neill beim Zubehörmaterial sein Screen-Test veröffentlicht sah und dafür finanziell entschädigt werden wollte. Der Film war daher für einige Zeit nicht erhältlich da man sich erst mit dem Schauspieler finanziell einigen musste.

Bei Referenzunterlagen auf einer eigenen Homepage ist es einfacher einen anderen "Rollen"-Namen für ein Textmanuskript-Projekt zu nehmen, bei dem der Leser aber die ursprüngliche Intention immer noch erkennen darf. Sicherlich ist in Deutschland die Kontrolle hinsichtlich abstruserCopyright-Verletzungen noch nicht sehr ausgesprägt, da in Hollywood die deutsche Sprache nicht zu den Sprachen zählt, die man dort automatisch kennt. So durfte beispielsweise Anfang der Achtziger Autor Steven J. Rubin sein Buch "James Bond behind the scenes" nur mit Bildmaterial aus frei zugänglichen Pressarchiven bestücken, während der Verlag Milchstrasse bei der deutschen Übersetzung dieses Manuskript fleißigst offizielle Filmbilder abgedruckt hat - und das "Cinema"-Buch erst nach der letzten upgedateten Fassung zu "GoldenEye" '95 nicht wieder neu aufgelegt worden ist.
Sowohl Bücher von Dr. Siegfried Tesche als auch beispielsweise das Doppel-Lexikon von Danny Morgenstern verfügen daher über kein von EON autorisiertes Bildmaterial.


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Zuletzt geändert von photographer am 7. Februar 2009 20:38, insgesamt 7-mal geändert.

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Da hier grad ein Inhaltsfachkundiger zu Gange ist: Wie sieht das eigentlich für eine Fanpage wie JamesBond.de aus, die Filmmaterial für Grafiken verwendet?
Reicht es wenn der Betreiber angibt, wo die Rechte liegen und das dies alles in keinster Weise einem kommerziellen Zweck dient, um die Rechnung aus England nicht bezahlen sondern lediglich das betroffene Material im Ernstfall entfernen zu müssen?

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Da Gernot mit seiner jahrelangen unbezahlten PR-Arbeit an seiner Homepage "jamesbond.de" heute in der Position eines (von mehreren) privaten Fan-Internetjournalisten (nur) für dieses Franchise im deutschsprachigen Raum steht, wird er seit einiger Zeit vom Film-Verleih mit Bild-Material beliefert. Damit entstand quasi von Seiten der Copyrightrechte-Inhaber (aka der jeweiligen Filmverleihgesellschaft) eine Legalisierung seiner Homepage. Diese Form der Marketingaktion bindet heutzutage solche Fanpages mit ein, da deren Stellenwert unbezahlbar ist und von der Kostenseite mit sehr wenig finanziellem Aufwand gefördert werden muss. Die Form dieser Art der Public Relations zählt heute zum Werbe-Submix der Untergruppe "Werbung above the line".
Solange Gernots Seite mit "Bond" kein Geld erwirtschaftet, arbeitet sie nicht anders als jede klassische Verlagszeitung im Printbereich, die sich (auch kritisch) mit der Materie auseinandersetzen und darüber berichten darf. Im Unterschied zur Fanpage darf ein Printverlag sehr wohl Werbung zu seiner Finanzierung betreiben.
Daher dürfen beispielsweise Links zu Angeboten wie etwa von Amazon auf solchen Fan-Homepages nicht automatisch geschaltet werden, wenn sich dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben kann. Dies muss vorher genau abgeklärt sein. Ansonsten darf man in Deutschland gleich einen Gewerbeschein beantragen, was nicht Sinn und Zweck bei der Erstellung einer solchen Fanpage sein sollte.


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