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Henrik
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Das ist doch ein etwas merkwürdiger Vergleich. Da halte ich es eher für einen passenden Vergleich, bestimmte Straftaten zu legalisieren, weil sie ohnehin nur selten begangen werden.
Aber auch das lehne ich natürlich ab. Genauso wie die Vorschläge, Drogen zu legalisieren, um Beschaffungskriminalität zu verhindern. Dann kann man ja gleich alles Legalisieren und es gibt keine Kriminalität mehr.
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Casino Hille
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Tut mir leid, aber so paradox es auf den ersten Blick sein mag: Das Nicht-Verbot ist der Beweis für unsere sehr gesunde, atmende und lebendige Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat. Ein Verbot wäre Willkür gleich gekommen, auch wenn ich persönlich für die Anhänger der NPD keinerlei Sympathie aufbringen kann. Das ist aber eine emotionale Sache, während die Entscheidung heute eine juristische ist. Und eine richtige.
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Samedi
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Ich finde nur die Begründung merkwürdig, dass die NPD nicht verboten wird, weil sie zu schwach ist.
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Casino Hille
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Ein Parteienverbot ist "kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot" (Andreas Voßkuhle). Das wird gerne durcheinander gewirbelt in dieser Diskussion.

Über die Begründung mag man streiten, aber sie ist letzten Endes die bessere Alternative.
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Samedi
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Casino Hille hat geschrieben:Ein Parteienverbot ist "kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot" (Andreas Voßkuhle).
Sehe ich auch so. Es sollte nicht um Gesinnungen gehen, sondern um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
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dernamenlose
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Casino Hille hat geschrieben:Tut mir leid, aber so paradox es auf den ersten Blick sein mag: Das Nicht-Verbot ist der Beweis für unsere sehr gesunde, atmende und lebendige Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat. Ein Verbot wäre Willkür gleich gekommen, auch wenn ich persönlich für die Anhänger der NPD keinerlei Sympathie aufbringen kann. Das ist aber eine emotionale Sache, während die Entscheidung heute eine juristische ist. Und eine richtige.
Da muss ich dir komplett widersprechen. Ich finde die Begründung komplett unstimmig.
Die Richter bestätigen, dass die NPD darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie man dazu steht.

1. Man sagt: Wenn das Programm der NPD verfassungswidrig ist, kann sie ihre Ziele ohnehin erst dann durchsetzen, wenn sie 66% der Wähler hinter sich hat, denn erst dann sind Verfassungsänderungen möglich. Und wenn sie die Verfassung dann ändern würden, wäre es ja demokratisch legitimiert, folglich wäre ihre verfassungfeindlichkeit doch irgendwie mit dem Demokratiegedanken vereinbar, da es scheinbar keine Hinweise für die Absicht der Partei gibt, ihre Ziele gewaltsam (undemokratisch) zu erreichen.

2. Man sagt: Das Programm einer Partei darf sich nur innerhalb des von der Verfassung (dem Grundgesetz) gesteckten Rahmens befinden, ansonsten ist sie verfassungswidrig und muss verboten werden.

Beides ist aber nicht die Begründung. Die Begründung ist, dass die NPD zwar das Ziel habe, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, nicht aber das Potential. Und diese Entscheidung ist dann doch schlichtweg inkonsequent. Und das hat dann auch nichts damit zu tun, dass die Mitglieder der NPD danach immer noch rassistisch, oder ähnliches wären. Denn es geht ja wie die Richter richtig sagten, eben nicht um ein Gesinnungsverbot. Die Mitglieder der NPD dürfen meinetwegen gerne (naja, gerne ist übertrieben) ein menschenverachtendes Gedankengut haben, sofern sie es nicht ausleben. Für die Gedanken eines Menschen ist nämlich kein Gericht zuständig, nur für dessen Handeln. Eine Partei ist aber eine öffentliche Organisation, für die das Gericht eben doch zuständig ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schlicht inkonsequent, denn es folgt weder dem Ansatz, dass sich eine Partei innerhalb des Grundgesetzes bewegen muss (und so würde ich Artikel 21 Paragraph 2 interpretieren), sagt aber auch nicht, dass verfassungsfeindliche Ziele solange legitim und erlaubt sind, solange man sie ausschließlich mit demokratischen Mitteln zu erreichen versucht. Mit dieser Erklärung hätte ich leben können. Aber die jetzige Begründung ist in meinen Augen Unsinn. Auch, zukünftige Entscheidungen vom Potenzial der Partei abhängig zu machen ist für mich inkonsequent, denn wie hier schon richtig gesagt wurde: Eine Partei, die das Potenzial hat, ihre Ziele durchzusetzen, ist praktisch nicht mehr zu verbieten.
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Samedi
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@ nami:

Volle Zustimmung! :D
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Das jetzige Urteil hinterlässt den Eindruck, ein Verbot wäre erst dann sinnvoll, wenn es schon zu spät ist. Ich denke nicht, dass das in absehbarer Zeit passieren wird. Führt man die Begründungen weiter aus müsste die NPD verboten werden, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung in ernster Gefahr steckt. Da es in solchen Zeiten immer schwerer wird, ein Verbot durchzusetzen, muss das eben dann geschehen, wenn es "noch einfach" ist, also wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung funktioniert.
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Immerhin ermöglicht das Urteil, verfassungsfeindlichen Parteien die Finanzierung zu kappen. Das ist wenigstens ein erster Schritt.
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Casino Hille
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Samedi hat geschrieben:Immerhin ermöglicht das Urteil, verfassungsfeindlichen Parteien die Finanzierung zu kappen. Das ist wenigstens ein erster Schritt.
Und jeder Schritt mehr wäre auch einer zu viel gewesen.
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Casino Hille hat geschrieben:
Samedi hat geschrieben:Immerhin ermöglicht das Urteil, verfassungsfeindlichen Parteien die Finanzierung zu kappen. Das ist wenigstens ein erster Schritt.
Und jeder Schritt mehr wäre auch einer zu viel gewesen.
Welcher Schritt?
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Casino Hille
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dernamenlose hat geschrieben:es folgt weder dem Ansatz, dass sich eine Partei innerhalb des Grundgesetzes bewegen muss (und so würde ich Artikel 21 Paragraph 2 interpretieren)
Man kann das so sehen, aber wenn man sich schon auf Gesetze und Justiz beruft, muss man eben auch das gefällte Urteil akzeptieren. Demokratie ist ja kein Wunschkonzert des Einzelnen.

Zur Demokratie gehört eben immer auch die Möglichkeit, die Demokratie abzuwählen. Aber das ist eine heikle Situation: Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass aufgrund extremer politischer Strömungen, die derzeit ja offensichtlich vorherrschen, ein zusätzlicher Verdruss im Sinne von "die Gesellschaft ist nichts mehr wert" oder "man kann ja ohnehin nichts dagegen tun" einsetzt. Parteien wie die NPD und Menschen, die deren Gedankengut annehmen und verbreiten, müssen im demokratischen Sinne widerlegt werden. Nicht durch ein stupides Verbot, das nichts weiter erreicht, als eine Verlagerung des Problems. Solange es Menschen gibt, wird es stets unterschiedliche Auffassungen geben was richtig und was falsch ist. Jeder muss da mit sich selbst ins Reine kommen. Ich für meinen Teil versuche, jeden Tag dankbar dafür zu sein, in welch privilegierte Gesellschaft ich hinein geboren wurde. Und daher werde ich zwar niemals Menschen akzeptieren, die diese Gesellschaft in ihren Grundfesten verändern möchten und zu Gewalt und Fremdenhass aufrufen, ich möchte aber auch nicht, dass unbequeme Meinungen einfach verboten werden. Die oberste juristische Instanz des Landes hat eine Entscheidung getroffen. Glücklicherweise war es eine, die ich als einfacher Bürger auch so getroffen hätte. Wäre es anders gekommen, wäre mein Vertrauen in diese Instanz dennoch nicht geschädigt und ich hätte keinen Grund die Gesellschaft zu verdammen. Ich müsste mir lediglich eingestehen, dass mein persönlicher Standpunkt nicht mit dem der Entscheider über Verstoß oder Einhaltung unserer gesellschaftlichen Grundordnung übereinstimmen.
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Casino Hille hat geschrieben:
dernamenlose hat geschrieben:es folgt weder dem Ansatz, dass sich eine Partei innerhalb des Grundgesetzes bewegen muss (und so würde ich Artikel 21 Paragraph 2 interpretieren)
Man kann das so sehen, aber wenn man sich schon auf Gesetze und Justiz beruft, muss man eben auch das gefällte Urteil akzeptieren. Demokratie ist ja kein Wunschkonzert des Einzelnen.
Das Verfassungsgericht hat ja eindeutig bestätigt, dass die NPD klar verfassungswidrig ist. Wir stehen hier also nicht in Widerspruch zur Justiz.
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Casino Hille hat geschrieben:Zur Demokratie gehört eben immer auch die Möglichkeit, die Demokratie abzuwählen.
Das wäre die von mir geschilderte erste Möglichkeit. Und die könnte ich ja auch akzeptieren, da es, wie du ganz richtig sagst, nicht darum geht wie ich, oder irgendein anderer Privatmensch, diesen Paragraphen interpretiert. Aber auch die vertritt das Gericht ja nicht konsequent.
Casino Hille hat geschrieben:Nicht durch ein stupides Verbot, das nichts weiter erreicht, als eine Verlagerung des Problems.
Das stupide Verbot würde ja aber erfolgen, wenn die NPD mehr zulauf bekäme. Das macht das ganze ja absurd. Das Potenzial einer Partei, wird in dem entsprechenden Paragraphen nicht mit einer Silbe erwähnt. Und ich kenne auch keinen anderen (es wurde auch kein weiterer genannt), der diese Grundlage bietet. Die Entscheidung gegen ein Verbot fällt also nicht auf Grundlage eines Gesetzes, sondern auf der schlichten Meinung der Richter. Die müsste sich aber auf einem Gesetz begründen lassen.
Casino Hille hat geschrieben:Und daher werde ich zwar niemals Menschen akzeptieren, die diese Gesellschaft in ihren Grundfesten verändern möchten und zu Gewalt und Fremdenhass aufrufen, ich möchte aber auch nicht, dass unbequeme Meinungen einfach verboten werden.
Es geht bei dem Verbot aber auch nicht um ein Meinungsverbot, sondern um das Verbot einer Partei. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. GEgen ein Verbot unbequemer Meinungen bin ich genauso wie du. Die Frage ist aber, ob man diese auch auf Parteienebene durchsetzen darf (mit demokratischen Mitteln). Und die Antwort der Richter ist eben ein klasklares Jein. Und damit völlig unbefriedigend. Entweder man sagt konsequent: Ja, das muss die Demokratie aushalten, bzw. Ja, die Demokratie darf sich selbst abwählen. Oder man sagt konsequent: Nein, dass darf sie nicht. Keines von beidem ist geschehen.
Sondern die Antwort lautet: Die Demokratie muss das aushalten, bis es demokratisch gesehen relevant wird. Und das ist einfach nur ein fürchterlich unkonsequentes Drücken vor einer wirklichen Entscheidung.
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dernamenlose hat geschrieben: Es geht bei dem Verbot aber auch nicht um ein Meinungsverbot, sondern um das Verbot einer Partei.
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