Casino Hille hat geschrieben:Tut mir leid, aber so paradox es auf den ersten Blick sein mag: Das Nicht-Verbot ist der Beweis für unsere sehr gesunde, atmende und lebendige Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat. Ein Verbot wäre Willkür gleich gekommen, auch wenn ich persönlich für die Anhänger der NPD keinerlei Sympathie aufbringen kann. Das ist aber eine emotionale Sache, während die Entscheidung heute eine juristische ist. Und eine richtige.
Da muss ich dir komplett widersprechen. Ich finde die Begründung komplett unstimmig.
Die Richter bestätigen, dass die NPD darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie man dazu steht.
1. Man sagt: Wenn das Programm der NPD verfassungswidrig ist, kann sie ihre Ziele ohnehin erst dann durchsetzen, wenn sie 66% der Wähler hinter sich hat, denn erst dann sind Verfassungsänderungen möglich. Und wenn sie die Verfassung dann ändern würden, wäre es ja demokratisch legitimiert, folglich wäre ihre verfassungfeindlichkeit doch irgendwie mit dem Demokratiegedanken vereinbar, da es scheinbar keine Hinweise für die Absicht der Partei gibt, ihre Ziele gewaltsam (undemokratisch) zu erreichen.
2. Man sagt: Das Programm einer Partei darf sich nur innerhalb des von der Verfassung (dem Grundgesetz) gesteckten Rahmens befinden, ansonsten ist sie verfassungswidrig und muss verboten werden.
Beides ist aber nicht die Begründung. Die Begründung ist, dass die NPD zwar das Ziel habe, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, nicht aber das Potential. Und diese Entscheidung ist dann doch schlichtweg inkonsequent. Und das hat dann auch nichts damit zu tun, dass die Mitglieder der NPD danach immer noch rassistisch, oder ähnliches wären. Denn es geht ja wie die Richter richtig sagten, eben nicht um ein Gesinnungsverbot. Die Mitglieder der NPD dürfen meinetwegen gerne (naja, gerne ist übertrieben) ein menschenverachtendes Gedankengut haben, sofern sie es nicht ausleben. Für die Gedanken eines Menschen ist nämlich kein Gericht zuständig, nur für dessen Handeln. Eine Partei ist aber eine öffentliche Organisation, für die das Gericht eben doch zuständig ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schlicht inkonsequent, denn es folgt weder dem Ansatz, dass sich eine Partei innerhalb des Grundgesetzes bewegen muss (und so würde ich Artikel 21 Paragraph 2 interpretieren), sagt aber auch nicht, dass verfassungsfeindliche Ziele solange legitim und erlaubt sind, solange man sie ausschließlich mit demokratischen Mitteln zu erreichen versucht. Mit dieser Erklärung hätte ich leben können. Aber die jetzige Begründung ist in meinen Augen Unsinn. Auch, zukünftige Entscheidungen vom Potenzial der Partei abhängig zu machen ist für mich inkonsequent, denn wie hier schon richtig gesagt wurde: Eine Partei, die das Potenzial hat, ihre Ziele durchzusetzen, ist praktisch nicht mehr zu verbieten.